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Verbraucherinsolvenz
Das seit 1999 eingeführte Verbraucherinsolvenzverfahren ermöglicht überschuldeten Privatpersonen einen Neuanfang und die Befreiung von ihren Schulden. Seit Ende 2001 wird dieses Verfahren über eine Verfahrenskostenstundung auch völlig mittellosen Personen ermöglicht.

Aufgrund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen von Gläubigern können sofortige Maßnahmen erforderlich sein. Während eines Verfahrens kann es erforderlich sein, gegen eine Versagung der Restschuldbefreiung vorzugehen.

Wir helfen Ihnen in jedem Verfahrensstand gerne!

Weitere ausführliche Informationen zum Verbraucherinsolvenzverfahren sowie unseren Leistungen und Kosten erhalten sie hier.

Eine Kontaktaufnahme mit uns kann telefonisch erfolgen oder mit Hilfe unseres Verbraucherinsolvenz-Online-Formulars.
Und so funktioniert es:
1. Sie melden sich telefonisch unter der Rufnummer 02131/966559 oder füllen das folgende Verbraucherinsolvenz-Formular vollständig aus und übersenden uns online damit alle notwendigen Erstinformationen.

2. Wir klären unverbindlich vorab, in welchem Umfang wir für Sie tätig werden können. Über entstehende Kosten werden Sie ebenfalls vorab informiert.

3. Nach Klärung der Beauftragung erhalten Sie unverbindlich weitere Informationen zu den notwendigen Unterlagen. Ein persönlicher Besprechungstermin wird sodann vereinbart.

4. Im Rahmen Ihres ersten Besprechungstermins mit uns erteilen Sie uns eine Vollmacht und wir vereinbaren das Mandat. Erst damit kommt das Mandat zustande.
> Verbraucherinsolvenz-Online-Formular
> Ausführliche Informationen zum Verbraucherinsolvenzverfahren, unseren Leistungen und Kosten