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Wer erbt oder vererben will, wird mit komplexen juristischen Fragen konfrontiert: Wie kann die Steuerbelastung reduziert werden? Wie können Unternehmen oder Immobilien erhalten werden? Wie kann der Nachlass auf mehrere Erben fair verteilt werden? Welche Pflichtteilsansprüche bestehen? Wie kann das Vermögen vor Gläubigern und Sozialhilfeträgern geschützt werden?
Wir beraten und vertreten Sie bei der Vermögensnachfolgeplanung für Privatvermögen und Unternehmensnachfolge, Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen, Eheverträgen, vorweggenommenen Erbfolgen und Schenkungen, im Pflichtteilsrecht und bei der Erbauseinandersetzung in der Erbengemeinschaft. |