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Verkehrsrecht
Manchmal reicht der Bruchteil einer Sekunde, um in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden. Der Unfallgegner redet auf Sie ein, die Polizei wird gerufen, und am Ende wissen Sie nicht mehr, wie Sie sich verhalten sollen.

Akzeptieren Sie das Verwarnungsgeld? Was passiert mit dem Anhörungsbogen der Polizei? Dürfen Sie einen Sachverständigen beauftragen? Sollen Sie die Abtretungserklärung der Werkstatt unterschreiben? Wird die gegnerische
Versicherung Ihre Mietwagenkosten übernehmen? Die Risiken einer Fehleinschätzung sind ohne vorherige rechtliche Beratung kaum absehbar. Wenn Sie sich unsicher sind, sollten Sie vor Ihrer Entscheidung den Rat unserer Fachabteilung für Verkehrsrecht einholen. Niemand kann Sie zwingen, sofort und ohne Rücksprache mit Ihrem Rechtsanwalt zu entscheiden.

Ihr Ansprechpartner im Verkehrsrecht ist Rechtsanwalt Tobias Goldkamp, Tel. 02131 / 71 81 90 in Neuss und Kaarst.