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Handelsrecht
Schnell hat man durch die Verletzung von Vorschriften seine Rechte verwirkt. Nicht selten vernichtet die Nichtbeachtung einschlägiger Gesetze sämtliche Margen, und zusätzliche Schadenersatzforderungen bedrohen die Existenz.

Kaum macht eine Partei Gewährleistungsrechte geltend, beruft die andere sich auf eine Verletzung von Rügepflichten. Wer bleibt auf dem Schaden sitzen? Auch der Handelsvertreter, der bis zuletzt die Interessen des Unternehmers verfolgt hat, muss mitunter seinem berechtigten Ausgleichsanspruch hinterherlaufen.